Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Erschließungsfunktion der im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße dient nur für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Ortsteil Laiber ist anderweitig ausreichend erschlossen. Somit wird diese Straße nach Art. 7 BayStrWG umgestuft (Abstufung) zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg.
Über die Absicht dieser Umstufung wurden die betroffenen Anlieger mit Schreiben vom 10.06.2022 informiert und Gelegenheit gegeben, Einwände vorzubringen. Diese Einwände wurden bereits abgewägt. 

Bezeichnung der Straße:         Rieger/Laiber

Anfangspunkt:                        süd-östliche Ecke des Grundstücks Fl.-Nr. 423/2

Endpunkt:                        westliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 411/6

Fl.-Nr.:                                411/2 – Teilfläche

Länge:                                0,240 km

Baulastträger:        Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
Mickhausen
 

Beschluss

Der Gemeinderat Mickhausen beschließt die Umstufung der im Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 08:43 Uhr