Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 13.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Erschließungsfunktion der im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße dient nur für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Ortsteil Laiber ist anderweitig ausreichend erschlossen. Somit wird diese Straße nach Art. 7 BayStrWG umgestuft (Abstufung) zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg.
Über die Absicht dieser Umstufung wurden die betroffenen Anlieger mit Schreiben vom 10.06.2022 informiert und Gelegenheit gegeben, Einwände vorzubringen. Diese Einwände wurden bereits abgewägt.
Bezeichnung der Straße: Rieger/Laiber
Anfangspunkt: süd-östliche Ecke des Grundstücks Fl.-Nr. 423/2
Endpunkt: westliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 411/6
Fl.-Nr.: 411/2 – Teilfläche
Länge: 0,240 km
Baulastträger: Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde
Mickhausen
Beschluss
Der Gemeinderat Mickhausen beschließt die Umstufung der im Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.04.2023 08:43 Uhr