Vereidigung eines zusätzlichen Feldgeschworenen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Damit die Vermessungstätigkeiten im Gemeindebereich Mickhausen gewährleistet sind, muss ein weiterer Feldgeschworener vereidigt werden. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl im Sinne des Art. 51 Abs. 3 der GO i.V. mit Art. 11 Abs. 3 Abmarkungsgesetz.

Herr Michael Schorer aus Mickhausen hat sich bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. 
Herr Schorer wird für das Amt des Feldgeschworenen vorgeschlagen.

In Art. 51 Abs. 3 GO ist festgelegt, dass Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen werden.

Der Wahlausschuss, bestehend aus 1. Bürgermeister Mirko Kujath und 2. Bürgermeister Michael Miller, verteilen die Stimmzettel. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl. Nach Auszählung der Stimmen wird Herr Michael Schorer mit 11 Ja und 0 Nein Stimmen vom Gemeinderat zum Feldgeschworenen bestimmt.

Auf Anfrage des Vorsitzenden nimmt Herr Michael Schorer die Wahl zum Feldgeschworenen an.

Herr Schorer wird als neugewählter Feldgeschworener bei Übernahme der Aufgaben durch den 1. Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit durch Nachsprechen der Eidesform verpflichtet. Die Eidesformel für Feldgeschworene ist in § 5 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung festgelegt.

Der Vorsitzende gratuliert Herrn Schorer zur Wahl zum Feldgeschworenen. 

Der Vorsitzende tritt wieder in die Tagesordnung ein.

Datenstand vom 18.04.2023 08:43 Uhr