Bauvorhaben: Errichtung von Parkplätzen – Schloss Nord
Fl.-Nr.: 1/4, Gemarkung Mickhausen
Der Antragsteller beabsichtigt für das Staudenschloss eine Schlossparkanlage inklusive Schlossweiher, Orangerie, Musikpavillon und Renaissancegarten herzustellen.
Für die Orangerie sind gem. Baugenehmigung 9 Stellplätze nachzuweisen, für den Musikpavillon weitere 13 Stellplätze, somit beträgt der Stellplatzbedarf für die vorgenannten Maßnahmen 22 Stellplätze.
Beschreibung der Einzelmaßnahmen (Auszug aus dem im Anhang beigefügten Erläuterungsbericht):
Zufahrt/Pkw-Stellplätze
Die Zufahrt zu den geplanten Parkplätzen erfolgt zunächst von der asphaltierten Straße Jägergäßle über eine kombinierte Ein- / Ausfahrt an der nördlichen Grundstücksgrenze gegenüber der Kreuzung Jägergäßle – Jägergäßle.
Auf Flurstück Fl.-Nr. 1/4 wird ein erster Teilbereich des Parkplatzes errichtet (Teilbereich Parkplatz-West).
Nach dem geplanten Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 1 (nordöstlich gelegenes Nachbargrundstück) soll hier die Erweiterung des Parkplatzes (Teilbereich Parkplatz-Ost) erfolgen.
In diesem Zug findet ebenfalls die Herstellung der letztendlichen, kombinierten Ein- / Ausfahrt an der nordöstlichen Grundstücksecke statt. Die vormalige Ein- / Ausfahrt für den Teilbereich Parkplatz-West kann dann bei Bedarf rückgebaut werden.
Einfriedung/Carport
Gemäß Gutachten Schallschutz wird der Parkplatz im Norden mit einer 2 m hohen Gartenmauer als geschlossene Schall-/Sichtschutzwand versehen.
Richtung Osten wird auf den barrierefreien Stellplätzen ein rückseitig geschlossener Carport errichtet. Die Abgrenzung zum Schlossgelände erfolgt durch eine 2 m hohe Einfriedung, die mit 2 Toren versehen ist.
Nach Modellierung der Flächen ergibt sich rein technisch eine Anzahl von 34 Parkplätzen, davon sind 3 Stück barrierefrei.
Entwässerung:
Die Entwässerung der Flächen erfolgt zum einen durch Versickerung unter den wasserdurchlässigen Belägen wie Rasenfugenpflaster und wassergebundene Wegedecken, zum anderen durch breitflächige Versickerung des Niederschlagwassers in den anschließenden Pflanzflächen.
Stellplätze für Fahrräder bzw. eine Ladestation für E-Bikes wurden in der Planvorlage nicht berücksichtigt. Bei der Ausführung der Beleuchtung sollte darauf geachtet werden, dass die Lampen mit einem Bewegungssensor ausgestattet werden, um die Anwohner einer geringstmöglichen Lichtemission auszusetzen.