Bauvorhaben: Neubau einer Doppelgarage
Fl.-Nr.: 526/2, Gemarkung Münster
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Quellenweg Rielhofen“.
In dem genehmigten Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen waren zwei offene Stellplätze im Nahbereich des Wohngebäudes vorgesehen.
Der Antragsteller plant nun in einem Abstand von 3 m zur nördlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Doppelgarage mit den Abmessungen von ca. 7 m x 9 m, die aufgrund der Geländeneigung stellenweise in den Hangbereich eingegraben wird.
Der geplante Standort befindet sich teilweise innerhalb des mit 5 m Breite festgesetzten Grünstreifens entlang der Nordgrenze des Flurstücks.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird folgende Befreiung beantragt:
- Beantragte Befreiung von § 5 – Grünplanerische Festsetzungen/Ortsrandeingrünung am nördlichen Ortsrand -
Lage der Garage teilweise innerhalb der Ortsrandeingrünung
Festsetzung unter § 5.1 der Satzung:
„Am nördlichen künftigen Ortsrand ist ein 5 m breiter Streifen und am westlichen künftigen Ortsrand ist ein 3 m breiter Streifen zum Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen in Form einer freiwachsenden Pflanzung aus standortheimischen Gehölzen im Abstand von 1,5 m anzulegen…“
Begründung des Antragstellers:
Die geplante Garage soll mit drei Metern Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die mögliche Zufahrtssituation zur Garage wird durch den bestehenden Nussbaum eingeschränkt.
Ziel der Planung ist der größtmögliche Abstand zum Baum, um dessen Wachstum und Erhalt zu sichern. Die Garage befindet sich daher zwei Meter innerhalb des festgesetzten Grüngürtels an der nördlichen Grenze.
Hinweis der Verwaltung:
Im nördlichen und westlichen Anschluss an das Baugebiet „Quellenweg Rielhofen“ schließt sich der Geltungsbereich der später verfassten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Erweiterung Quellenweg Rielhofen“ an. Die Funktion einer Ortsrandeingrünung für das gegenständliche Flurstück Fl.-Nr. 526/2 ist somit nicht mehr gegeben.