Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Einfriedung, Geländeveränderungen, Fl.-Nr. 902/83, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Einfriedungen, Geländeveränderungen

Fl.-Nr.:        902/83, Gemarkung Mickhausen

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Schmiedehiele – 2. Änderung“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet (MD 2).

Das natürliche Gelände des mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebauten Grundstücks fällt sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung bis zu ca. 2 m ab. 

Der Antragsteller möchte das gem. der Eingabeplanung abgeböschte Gelände nun flächig auf das Niveau von -0,45 m (OKFFB 0.00 m) auffüllen, um eine ebene Fläche zu erhalten.
Zwischen den einzelnen benachbarten Baugrundstücken soll das natürliche Gelände auf einem 0,5 m breiten Streifen beibehalten werden.
Des Weiteren wird die Erhöhung des Zaunes auf 1,20 m beantragt.

Zur Umsetzung des Vorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung unter § 6 Nr. 6.7 – Einfriedungen

Gem. der Satzung sind Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum mit einer Höhe von max
1,00 m über OK Straße, bzw. zwischen den einzelnen Baugrundstücken bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zulässig.

Beantragte Befreiung:
Es wird eine Zaunhöhe von 1,20 m beantragt.

Begründung:
Eine Zaunhöhe mit 1,00 m kann vom Hund des Antragstellers übersprungen werden, weshalb ein Zaun mit 1,20 m Höhe mit einem umlaufenden Fundament zur Vermeidung des Durchgrabens erforderlich ist.

  1. Festsetzungen unter § 6 Nr. 6.6 – Geländeveränderungen

Gem. der Satzung ist eine Terrassierung von (Hang-)Grundstücken nur bis zu einer Absatz-Höhe von max. 0,50 m zulässig. An Grundstücksgrenzen sind keine Abgrabungen oder Aufschüttungen zulässig. 

Beantragte Befreiung:
Aufschüttung zur Begradigung der Grundstücksfläche von max.  -2.56 m auf -0,45 m gem. Antragsunterlagen/Skizzen. 

Begründung:
Die Anböschung wird beantragt, um den Garten in einer ebenen Fläche nutzbar zu machen.

Hinweis:
Für ein benachbartes Flurstück (Fl.-Nr. 902/72) wurde eine ähnlich dimensionierte Geländeaufschüttung mit Abfangung durch eine Stützmauer beantragt und vom Gemeinderat abgelehnt.
Der beantragten Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,5 m (statt 1,0 m) entlang der Westgrenze des Grundstücks wurde stattgegeben (Fl.-Nr. 902/82), da zum westlich angrenzenden Flurstück (Fl.-Nr. 902/81) ein starker Höhenunterschied besteht und eine Absturzgefahr für die Kinder befürchtet wurde.

Diskussionsverlauf

Die beantragten Befreiungen werden durch 1. Bürgermeister Kujath vorgetragen. Nach Zustimmung der Ratsmitglieder beantwortet der anwesende Bauherr Fragen zum Fundament des Zauns. 

Im Rat wird die Aufschüttung zur Begradigung der Grundstücksfläche kritisch gesehen. Sie weisen auf den Hinweis der Verwaltung hin, dass der Gemeinderat bereits ähnlichen Antrag abgelehnt hat. Der Vorsitzende weist darauf hin, sich mit der Verwaltung wegen Lösung zusammenzusetzen. Es wird eine Lösung zu finden sein.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Errichtung eines 1,20 m hohen Zaunes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur flächigen Aufschüttung des Geländes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 26.01.2024 08:55 Uhr