Vorstellung eines Komplettkonzeptes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Firma ESS Kempfle, Leipheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat plant die Nutzung der gemeindeeigenen Dachflächen zur Stromgewinnung mittels PV-Anlagen. Der Vorsitzende begrüßt dazu Herrn Müller und Herrn Hartmann von der Firma ESS Kempfle aus Leipheim und erteilt Herrn Müller das Wort.

Herr Müller gibt ein kurzes Statement zur Entstehung der Firma insbesondere zu den weiteren Niederlassungen, den Mitarbeitern bis hin zur eigenen Planungsabteilung. Der Elektrofachbetrieb verfügt über eigene Monteure und arbeitet mit Partnerfirmen zusammen. Als Referenz werden einige Projekte anhand von Bildern gezeigt.

Die gesetzlichen Vorschriften der EU-, Bundes- und Landes-Ebene sowie die Ziele u. a. klimaneutrale Verwaltung bis 2028 werden durch Herrn Müller kurz erläutert. Die Verbesserung des ökologischen Fußabdruckes wird gemäß dem Klimaschutzplan des Bundes auch zu einer kommunalen und gesellschaftlichen (Pflicht)aufgabe. Mit dem richtigen Konzept können Kommunen durch regenerative Energie sehr viel Geld einsparen. Grundsätzliche Modelle wie Eigenbetrieb-, Mieten- und Investoren-Modell sind möglich. Die Dachflächen des Rathauses, der Turn- und Pausenhalle und ein Teil der Dachflächen des Feuerwehrhauses stehen zur Verfügung und sind geeignet für die Benutzermodelle. Die Firma ESS Kempfle arbeitete bereits mögliche Nutzungskonzepte aus. Tabellarisch erstellte Musterrechnungen im Echtfall zeigen den Verbrauch und den Kostenanteil bzw. -Vorteil der Kommune. 
Das geplante Neubaugebiet „Westlich der Wörishofer Straße“ könnte gleichzeitig zum CO2-freien Neubaugebiet, d. h. ein klimaneutrales Wohngebiet werden. Herr Müller zeigt ein Bildmodell zur Verwirklichung und erläutert die Vorteile für die Kommune sowie für die Bauherren. Die laufenden Stromkosten können niedrig gehalten und die Bauherren haben die Chance über KfW-Förderungen unabhängig zu werden. Voraussetzung ist natürlich, die PV-Pflicht, d. h. der Bauherr braucht nur die Dachflächen zur Verfügung stellen und am Stromaustausch innerhalb der WGC (WohnGebietsCommunity) teilnehmen. Der Bauherr spart sich die Anschaffung eines eigenen Stromspeichers und einer eigenen PV-Anlage. Die WGC liefert u. a. 1 Wallbox pro Haushalt, 1 Schnell-Ladestation, zentralen Stromspeicher, Direktvermarktung gemäß Regularien usw.. In einem gemeinsamen Termin mit den Bauherren könnten viele Details noch ausführlich erläutert werden.   

Diskussionsverlauf

Das Gremium perzipiert den informativen Vortrag. Herr Müller geht auf die gestellten Fragen des Gremiums ein. Die Wortmeldungen der Zuhörerschaft werden mit einer 13 : 0 Abstimmung zugelassen. Die offenen Fragen betreffen die Größe, die Effektivität der Anlagen in den Wintermonaten, die Speicherkapazität des zu viel erzeugten Stromes in den Sommermonaten sowie die Zusammenarbeit mit einem Investor. Die Absicherung der Gemeinde im Rahmen eines evtl. Insolvenzverfahrens, die Bildung eines Sondervermögens vor Beginn der Maßnahmen, wird erläutert. Ein Zuhörer erkundigt sich nach den Kosten von der PV-Anlage zum Netzeinspeisepunkt. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.   

Abschließend bedankt sich Herr Müller und Herr Hartmann beim Gremium und bei der Zuhörerschaft für die Aufmerksamkeit und verlassen die Sitzung um 20.20 Uhr.    

Datenstand vom 10.02.2023 11:41 Uhr