Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 10.01.2023 | ö | 4 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2021 wurde am 30.11.2022 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 06.12.2022 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.
Der Vorsitzende erläutert einzelne Passagen aus dem Rechenschaftsbericht.
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
Datenstand vom 10.02.2023 11:41 Uhr