Antrag auf Verkleinerung der Grabstätte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Es liegt ein schriftlicher Antrag vom 30.12.2022 eines Grabbesitzers zur Verkleinerung der Grabstätte um jeweils 20 cm in der Breite, auf 1,80 m zu kürzen, vor. Die Pflege der Grabstelle ist durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt. Eine Steinplatte sowie eine Kiesbedeckung kommt für den Besitzer aus finanzieller und ästhetischer Hinsicht nicht in Frage.

Die Friedhofssatzung sieht keine Verkleinerung der Grabstätten vor. Es handelt sich deshalb um eine Ausnahmegenehmigung. 
  

Diskussionsverlauf

Das Gremium hinterfragt die im Antrag genannten Gründe zur Verkleinerung der Grabstätte. Die Pflege der Grabstätte könnte auch an Dritte übertragen werden. Zudem sieht die Friedhofssatzung keine Ausnahmeregelung zur Verkleinerung der Grabstätten vor. Eine Einzelfallregelung und die Änderung der Friedhofssatzung ist aus Sicht des Gremiums nicht zielführend, da bei einem Todesfall evtl. ein Teil des Seitenweges zur Belegung genutzt werden muss. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach genehmigt die Verkleinerung der Grabstätte Abteilung D, Reihe 2, Grab Nr. 10. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 10.02.2023 11:41 Uhr