Widmung eines Weges Nähe Rathausstraße zum beschränkt öffentlichen Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Fl.-Nr. 742/18 und Fl.-Nr. 742/51 (Teilfläche), Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 9

Sachverhalt

1.Bürgermeister Eichinger überträgt die Leitung der Sitzung an den 3. Bürgermeister Walter Knoll. Er nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Er nimmt in den leeren Rängen der Ratsmitglieder Platz. 

3. Bürgermeister Walter Knoll trägt den Sachverhalt vor.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, das genannte Teilstück als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

Anfangspunkt:         nord-westliche Ecke des Grundstücks Fl.-Nr. 742/24

Endpunkt:                nördliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 742/50

Fl.-Nr.:                        742/18
                       742/51 Teilfläche

Gemarkung:                Langenneufnach

Länge:                        0,035 km

Baulastträger:         Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde Langenneufnach.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung des beschränkt öffentlichen Weges Fl.-Nr. 742/18 und Fl.-Nr. 742/51 (Teilfläche). Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Abstimmung übernimmt 1. Bürgermeister Eichinger wieder den Vorsitz der Sitzung.

Datenstand vom 21.06.2023 10:12 Uhr