Definition der Kniestockhöhe im Bebauungsplangebiet "Im Espele"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Bebauungsplangebiet „Im Espele“ ist für die Bauvorhaben eine maximale Kniestockhöhe von 0,5 m festgesetzt, die jedoch nicht eindeutig definiert ist.

Bei einem laufenden Bauvorhaben wurde vom LRA eine eindeutige Festlegung von der Gemeinde angefordert.

Entsprechend bisheriger Ansätze ist folgende Definition schlüssig:

Der Kniestock ist das Maß von der Oberkante Rohfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zur Kniestockhöhe anhand eines bildlich dargestellten Dachgeschosses mit Höhenmessungen zum Dach. Aus der nachfolgenden Beratung kommt hervor, dass der Ansatz der Maße von der Oberkante Rohfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut bei Errichtung von Toscana Häusern nicht angewendet werden kann. Die Vorsitzende schlägt die Oberkante Fertigfussboden als Ansatz vor. Die Ratsmitglieder stimmen zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat legt folgende Definition der Kniestockhöhe im Bebauungsplangebiet „Im Espele“ fest:
Der Kniestock ist das Maß von der Oberkante Fertigfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2023 09:22 Uhr