Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 30/1, Gemarkung Reichertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Gemeinderat Alexander Baur ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt unter den Zuhörern Platz. 

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                30/1, Gemarkung Reichertshofen

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach und angrenzender Doppelgarage (einheitliche Dachneigung 20 Grad) geplant.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde das Bauvorhaben am 19.12.2022 im Gemeinderat behandelt. In der damaligen Bauvorlage wurde das Satteldach mit einer Dachneigung von 18° vorgesehen und die Stellungnahme der Gemeinde hierzu ersucht. 
Unter Hinweis auf die Ortsgestaltungssatzung (festgelegte Dachneigung 20° - 50°) sowie auf die zuletzt bestandskräftige Bauleitplanung in Reichertshofen wurde für das Satteldach eine Dachneigung von 40° vom Gemeinderat angeregt.

Diskussionsverlauf

Anhand des beigefügten Lageplanes und der Gebäudeansichten erörtert das Gremium das Bauvorhaben. Das Gelände fällt nach allen Richtungen sehr stark ab. Aus den vorliegenden Unterlagen können die Böschungskanten nicht entnommen werden. 
Ratsmitglied Baur darf nach einstimmiger Zustimmung des Gemeinderates die Planung erläutern. Die Höhenangaben auf dem Plan sind nicht dargestellt. Die Grenze Richtung Westen ist nicht eingezeichnet. Der Grenzverlauf bei der Terrasse bis zum Nachbarn ist auslaufend, aber nicht auf dem Lageplan ersichtlich. Er schlägt vor, dass der Planer einen neuen Plan mit genauen Höhenangaben vorlegt. 

Die Vorsitzende berichtet, dass dem Landratsamt Augsburg der Höhenplan vorgelegt wurde. Er wurde nicht in der E-Akte bereit gestellt. Von Seiten des Landratsamtes kam keine Beurteilung des Bauvorhabens. Der Nachbar des Bauherrn hat sein Einverständnis gegeben. Es ist jedoch zu vermuten, dass diesem die Böschungssituation ebenfalls nicht ersichtlich war.  

Weiter spricht der Rat die Entwässerung an. Richtung Süden fällt das Gelände stark ab. Wie wird hier die Entwässerung des Oberflächenwassers geregelt (verdichtete Auffüllung)?

Die Bauherrschaft ist im Sitzungssaal anwesend. Ihr wird das Wort erteilt. Bei der Gartenterrasse sind Stufen angedacht, aber ein Gartenplaner hat das Objekt noch nicht überplant. 

Aufgrund der fehlenden Angaben durch den Architekten fordert der Gemeinderat eine Überplanung. Der Top wird vertagt.

Gremiumsmitglied Baur nimmt wieder Platz unter den Räten.  

Datenstand vom 12.04.2023 08:56 Uhr