Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und Westlich der Staatsstraße" sowie Aufhebung des Satzungbeschlusses vom 07.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. § 49 GO persönlich beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Kugelmann.

Der Gemeinderat hat sich zu diesem Thema bereits mit dem zweiten Entwurf der Satzung am 07.11.2022 befasst und den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss gefasst. 

Aufgrund der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, wurde in einem gemeinsamen Termin mit der Bauabteilung des Landratsamtes Augsburg und dem zuständigen Mitarbeiter beim staatlichen Bauamt das weitere Vorgehen diskutiert und Absprachen bezüglich der Festsetzungen getroffen. 

Im Anschluss an diesen Termin wurde, durch den zuständigen Planer, eine neue Fassung der Außenbereichssatzung erstellt in welcher, die in dem Termin festgehaltenen Änderungen mit aufgenommen wurde. 
Diese Fassung wurde anschließend mit dem Landratsamt Augsburg und dem staatlichen Bauamt abgestimmt. 

Die neue Außenbereichssatzung samt Begründung der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Herrn Riedler, in der Fassung vom 27.02.2023 liegt dem Gemeinderat vor. 

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Kugelmann zeigt die Örtlichkeit und erläutert zu den Änderungen. 

Beschluss 1

Der Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung für den Bereich Ortsteil Reichertshofen „Östlich und Westlich der Staatsstraße“ vom 07.11.2022 wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme.

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen (Satzung und Begründung) der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß vom 27.02.2023. 
Die Verwaltung wird beauftragt das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen und die Auslegung sowie die Trägerbeteiligung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme. Die Vorsitzende übernimmt wieder die Führung der Sitzung.

Datenstand vom 12.04.2023 08:56 Uhr