Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 156/2, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport

Fl.-Nr.:                                156/2, Gemarkung Mittelneufnach

Auf dem Hinterliegergrundstück ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Satteldach, Dachneigung 35°, in E+D-Bauweise geplant. Ein Carport mit zwei Stellplätzen ist im nordöstlichen Anschluss an das Wohngebäude vorgesehen.

Die Erschließung und Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt über eine private, grundbuchrechtlich gesicherte Zuwegung über das östlich angrenzende Grundstück Fl.-Nr. 156. Die Entwässerung (Schmutzwasserleitung bzw. Niederschlagswasserbeseitigung über Zisterne und Versitzrigole) wird entlang der Nordgrenze des Flurstücks Fl.-Nr. 156/1 mit dem bestehenden Mischwasserkanal in der Straße „Beim Löwen“ verbunden; eine dingliche Sicherung wurde nachgewiesen. 
Aufgrund der Länge des Wohnweges und der damit verbundenen Entfernung von einzelnen Gebäudeteilen zur öffentlichen Verkehrsfläche wurden vom Landratsamt Vorgaben zur Ausbildung der Zufahrt erlassen. 
Hierzu wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunk TOP  3 verwiesen.

Im vorliegenden Tagesordnungspunkt ist ausschließlich die gemeindliche Stellungnahme zu dem Bauvorhaben „Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport“ zu betrachten.

Hinweis:  Nach Rücksprache der Vorsitzenden mit Herrn Zinsmeister (Abt. Katastrophenschutz beim LRA Augsburg) ist es ausreichend, wenn die Feuerwehr mit Fotos belegen kann, dass die Einfahrt ohne Einschränkungen erfolgen kann.
Die freiwillige Feuerwehr Mittelneufnach hat am 15.04.2023 vor Ort die Einfahrtsmöglichkeit mit parkenden PKWs auf der Ostseite der Brunnenstraße getestet und die Funktionstüchtigkeit festgestellt.

Diskussionsverlauf

Für die Erörterung dient der beiliegende Lageplan. Der überarbeitete Entwässerungsplan wird kurz durch die Vorsitzende erklärt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 11:12 Uhr