Abwägung der Stellungnahmen der Bürger aus der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Außenbereichssatzung "Östlich und Westlich der Staatsstraße" im Ortsteil Reichertshofen der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. § 49 GO persönlich beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann.

Die Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.04.2023 bis 17.05.2023 statt.

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

Regionaler Planungsverband, Augsburg
Naturpark Augsburg – Westliche Wälder e. V. 
Zweckverband Stauden-Wasserversorgung, Mittelneufnach
Deutsche Telekom AG, Gersthofen        
Regierung von Schwaben – Abfallrechtsbehörde, Augsburg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Deutsche Post AG, München
Telefonica Germany GmbH u. OHG, München
Bund Naturschutz in Bayern – Landesverband f. Umweltschutz, Fischach
Evang.-Luth. Pfarramt, Schwabmünchen
Kreisjugendring Augsburg-Land, Augsburg
Örtliches Kath. Pfarramt, Langenneufnach
DSL mobil GmbH, Oberndorf
AVV, Augsburg
Gemeinde Eppishausen
Gemeinde Mickhausen
Gemeinde Scherstetten
Gemeinde Walkertshofen
Gemeinde Markt Wald
Gemeinde Mittelneufnach

Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:

Staatliches Bauamt                                                         14.04.2023
Staatliches Gesundheitsamt, Augsburg                                14.04.2023
Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg                        17.04.2023
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen
der Bundeswehr, Bonn                                                18.04.2023
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde        18.04.2023
Vermessungsamt Augsburg, Augsburg                                19.04.2023
Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach                                20.04.2023
Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg                                25.04.2023
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft MbH, Idar-Oberstein                26.04.2023
Schwaben Netz, Augsburg                                                 27.04.2023
Gewerbeaufsichtsamt, Augsburg                                        02.05.2023
Industrie- und Handelskammer, Augsburg                                12.05.2023
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stadtbergen        16.05.2023
Bayer. Bauernverband, Augsburg                                        22.05.2023

                                               
Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen haben vorgebracht:

Wasserwirtschaftsamt, Donauwörth                                        19.04.2023
Landratsamt Augsburg – Bauabteilung, Augsburg                        08.05.2023
LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg                                        16.05.2023

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Das Wasserwirtschaftsamt verweist in seiner Stellungnahme vom 19.04.2023 auf die Stellungnahme vom 13.05.2022. 
Die in der Stellungnahme vom 13.05.2022 vorgebrachten Einwände wurden bereits in der Sitzung vom 29.08.2022 dargestellt und abgewogen sowie im Verlauf in die Satzung übernommen. 
Eine erneute Behandlung der Punkte findet nicht statt. 

Außerdem bittet das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in seiner Stellungnahme vom 19.04.2023 darum, dass die Ausführungen zum Merkblatt DWA-M 153 auf Seite 6 der Satzung („Hinweise allgemein“) zu überarbeiten sind. 

Beschluss:
Der Hinweis auf das DWA-M 153 wird in der Satzung berichtigt. 

Abstimmung: 9 : 0
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

LRA Augsburg – Bauleitplanung, Bauordnung
Das Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung nimmt die Reduzierung des Umgriffs der Außenbereichssatzung zustimmend zur Kenntnis. 
Die in Ziffer 1.2 der Begründung genannten Rechtsgrundlagen des § 34 Abs. 6 und § 34 Abs. 5 BauGB sind für die Außenbereichssatzung nicht zutreffend. Dies ist zu korrigieren (§ 35 Abs. 6 BauGB).
Auf die bereits mitgeteilte Thematik „Immissionsschutz“ wird Bezug genommen.

Beschluss:
In Abschnitt 1.2 der Begründung wird der entsprechende § geändert. An den Festlegungen bzgl. des Immissionsschutzes wird festgehalten. 

Abstimmung: 9 : 0
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. 

LEW Verteilnetz GmbH
Die LEW teilt mit, dass gegen das geplante Bauvorhaben ihrerseits keine Einwände bestehen, wenn weiterhin der Bestand ihrer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden. 

Bestehende 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.  
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Bestehende 1-kV-Freileitungen 
Im Geltungsbereich verlaufen mehrere 1-kV-Freileitungen unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan M = 1 : 1000 sind die Leitungstrassen dargestellt. 
Folgende Unfallverhütungsvorschriften und Mindestabstände sind bezüglich der 1-kV-Leitungen zu beachten: 
  • Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten.
  • Alle Personen sowie deren gehandhabte Maschinen und Werkzeuge, müssen so eingesetzt werden, dass eine Annäherung von weniger als 1,00 m an die 1-kV-Freileitung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau Beschäftigen lebensgefährlich.

Allgemeiner Hinweis 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Königsbrunn 
Nibelungenstraße 16 
86343 Königsbrunn 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank 
Tel.: 08231-6039-11 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden.

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Aufnahme in die Satzung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 18.07.2023 10:32 Uhr