Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht vor, dass bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanalgen ausgewiesen sein muss. 
Um die bayerische 10H-Regelung mit den Forderungen des Wind-an-Land-Gesetzes in Einklang zu bringen hat der Bayerische Landtag am 27.10.2022 eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, welche bereits zum 16.11.2022 in Kraft getreten ist. 
Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet jedoch nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO keine Anwendungen mehr auf folgende Windenergievorhaben:

  • Entlang von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen und 4 oder mehrstreifigen Bundesstraßen im Abstand von max. 500 m zzgl. Sicherheitsabstände
  • Im Wald bei Mindestabstand von einem Rotorradius zum Waldrand von 1000 m
  • In Vorrang und Vorbehaltsgebieten und Sonderbaugebieten in Flächennutzungsplänen
  • Im Umkreis von 2.000 m zu Gewerbe und Industriegebieten, aber nur wenn Strom überwiegend zur Versorgung der Betriebe in dem Gebiet bestimmt ist
  • Bei Repowering alter WEA
  • Militärische Übungsgelände

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern nun also grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

Um unerwünschte Privilegierungen zu steuern und somit die Gefahr abzuwenden, dass externe Projektentwickler Grundstücke nicht ohne Einverständnis der Gemeinde zur Errichtung von Windenergieanlagen nutzen können, können Gemeinden noch bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung fertig stellen. Hierfür muss bis zum 01.02.2023 mit der entsprechenden Planung begonnen werden. 

Die Gemeinde sollte daher die Aufstellung eines Flächennutzungsplans zur Steuerung von Windkraftanlagen beschließen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanlagen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Hierzu soll eine Standortkonzeption in Auftrag gegeben werden. 

An alle Grundstücksbesitzer wird appelliert, keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit Kontakt aufnehmen könnten, um mögliche Flächen für sich zu sichern. 

Stattdessen sollen alle Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommune und Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende informiert, dass am 01.12.2022 im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach ein Termin mit den Vertretern der Mitgliedsgemeinden der VG, dem Bürgermeister der Stadt Schwabmünchen und mit dem Ing.-Büro Sing, Frau Willkomm stattgefunden hat. Anhand von Lageplänen werden die möglichen Flächen der Mitgliedsgemeinden näher betrachtet. Frau Knöpfle, Geschäftsstellenleiterin erwähnt, dass der Regionale Planungsverband ohne Zustimmung der Gemeinde Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zuweisen kann. 

Der Gemeinderat ist unterschiedlicher Meinung was die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes betrifft, da auf der Flur von Walkertshofen nur ganz geringe Flächen in Frage kämen. Es wird über eine Einholung einer Vorstudie für identifizierten Flächen diskutiert.

Die Ratsmitglieder entscheiden sich für die Beauftragung einer Flächenanalyse.

Beschluss 1

Die Gemeinde Walkertshofen beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanlagen. Es wird bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung in Kraft sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die Gemeinde Walkertshofen beauftragt die 1. Bürgermeisterin zur Einholung eines Angebotes bei dem Ing.-Büro Sing, Landsberg am Lech für eine Vorstudie zur Einordnung der identifizierten Flächen in Walkertshofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2023 12:38 Uhr