Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 31.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2021 wurde am 30.11.2022 abgeschlossen. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 20.12.2022 verwiesen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest Auszüge aus dem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2021. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:01 Uhr