Haushaltsplanung 2023 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Vorentwurf der Haushaltsplanung wurde von der Verwaltung am 16.03.2023 vorgelegt (Stand der Anlage) und wird mit der Vorsitzenden am 23.03.2023 vorbesprochen. Die Ergebnisse der Vorbesprechung werden in der Sitzung nachgetragen.

In der Finanzplanung sind insbesondere in den Jahren 2025 und 2026 erhebliche Mittel für den Neubau der Kläranlage vorgesehen mit insgesamt ca. 3,0 Mio. €. Hierfür werden die Reserven der Gemeinde selbstverständlich nicht ausreichen. Diese Investition wird zumindest teilweise entweder über Verbesserungsbeiträge oder über Kreditaufnahmen zu finanzieren sein.

Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2024 wird die Gemeinde ihre derzeitigen Darlehen vollständig getilgt haben.

Der Haushalt wäre nunmehr vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Der Haushalt 2023 und die zugehörige Finanzplanung werden erläutert und vom Gemeinderat diskutiert. Änderungen werden einvernehmlich vorgenommen.

  • Bauhofabrechnung 2022 wird erläutert.
  • Ansatz von 5.500,00 € für ein Notstromaggregat in 2024 für Kläranlage (HHST 7000.9350 statt in 2023 HHST 1300.9350)
  • Ansatz von 10.000,00 € zusätzlich für neuen Atemschutz Feuerwehr in 2024 HHST 1300.9350
  • Ansätze in 2023 und 2024 erhöhen auf je 8.000,00 € bei HHST 6100.6560, u.a. Bebauungsplan Lohberg-Aichener Straße-Gessertshauser Straße
  • Die letzte Auskunft des Stromversorgers ergab, dass die bisherigen Erwartungen bzgl. Stromkosten und Strompreisbremse zu pessimistisch waren. Die Stromkosten bei den wesentlichen Haushaltsstellen werden von der Verwaltung angepasst. Nunmehr wird von ca. 2,4-fachen Stromkosten in 2023 ausgegangen.
  • Die Ansätze für die Netto-Benutzungsgebühren (Einnahmen) für das Lagerhaus werden für alle Finanzplanungsjahre auf je 20.000,00 € erhöht, HHST 7600.1100. Die Umsatzsteuerpositionen werden von der Verwaltung entsprechend gebildet.
  • In 2024 wird der Ansatz Gebäudeunterhalt Lagerhaus auf 5.000,00 € erhöht, Malerarbeiten, HHST 7600.5000
  • In 2023 wird der Ansatz für Feldwegeunterhalt erhöht auf 15.000,00 €, HHST 7850.5100, Gräben öffnen
  • Der Ansatz in 2023 von 400,00 € bei Hochbau Feuerwehrhaus HHST 1300.9400 wird gestrichen, die erfolgte Auszahlung wird umgebucht.
  • Der Ansatz bei Hochbau Sirenen in 2023 wird auf 18.000,00 € erhöht, HHST 1400.9400, Sirene Oberrothan
  • Bei Hochbau Schule, HHST 2110.9400 werden Ansätze wie folgt aufgenommen: 5.000,00 € in 2023 (Beratung durch Architekten) und 40.000,00 € in 2024 (neue Küche OGTS)
  • Der Stand der Rücklage für Straßenausbau wird berichtet. Die Entnahme wird entsprechend einer späteren Weisung durch den Gemeinderat erfolgen.
  • Bei 8800.9400 wird in 2023 ein Ansatz von 5.000,00 € aufgenommen, Marktsäule bei Feuerwehrhaus
  • Die Ansätze für Straßenbau HHST 6300.9510 und Kanalbau HHST 7000.9510 Schmiedgasse werden in 2023 auf je 220.000,00 € korrigiert
  • Die Ansätze für Kanalbau allgemein, HHST 7000.9500 werden wie folgt korrigiert: Je 500.000,00 € in 2024 und 2025. Dies erfolgt für das Projekt Kanalbau in den zur Aichener Straße führenden Straßen, den zugehörigen eventuellen Retentionsflächen und der Steuerung und Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außenbereich in diesem Gebiet, wie von Ing. Tremel auf heutiger Sitzung dargestellt.
  • Die im Entwurf enthaltenen Ansätze für den Neubau der Kläranlage HHST 7000.9400 werden belassen. Das sind hauptsächlich je 1.500.000,00 € in den Jahren 2025 und 2026. Der Gemeinderat geht jedoch davon aus, dass diese Kosten über einen längeren Zeitraum gestreckt werden können durch eine stufenweise Erweiterung der vorhandenen Kläranlage.
  • Der Gemeinderat diskutiert ausführlich die Finanzierung dieser beiden o.g. Projekte. Ein großer Teil der Kosten für Kanalbau im Umgriff der Aichener Straße und der hier einmündenden Straßen sowie für den Kläranlagenbau wird in Form von Beiträgen und/oder Gebühren direkt durch alle Grundstückseigentümer und alle Gebührenzahler zu tragen sein. Ein anderer Teil wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Alles im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der Bürger werden angesprochen. Im Rahmen der gegenständlichen Haushalts- und Finanzplanung erfolgt der Haushaltsausgleich über Rücklagenentnahme (soweit ausreichend) und über Kredite (soweit notwendig).
  • Sanierung Schuttplatz, HHST 7200.9500. Es wird ein Ansatz von 10.000,00 € in 2024 aufgenommen.
  • Geräte, Einrichtung Lagerhaus investiv, HHST 7600.9350. Der Ansatz in 2023 wird gestrichen.
  • Breitbandausbau: Die Ansätze für die Finanzierung der Deckungslücke wird auf 1.370.000,00 € korrigiert, je zur Hälfe in 2024 und 2025 bei HHST 7910.9870. Der zugehörige staatliche Zuschuss wird auf 1.233.000,00 € korrigiert, ebenfalls je zur Hälfte in 2024 und 2025, HHST 7910.3610. Der Gemeindeanteil wird damit bei 10 % angenommen.
  • Der Sollüberschuss des Jahres 2022, HHST 9100.3100 wird auf 2.300.000,00 € korrigiert gemäß Überschlag der Jahresrechnung 2022. Dies stellt die kulminierten Überschüsse der Vorjahre dar. Der Betrag wird für die Finanzierung der Investitionen der ersten Jahre der Finanzplanung ausreichen. Für die späteren Jahre der Finanzplanung sind Kreditaufnahmen vorzusehen. Das Rechnungsergebnis des Jahres 2022 selbst war sehr gut, insbesondere wegen der hervorragenden Gewerbesteuereinnahme.
  • Die Gemeinde wird in den Jahren 2023 und 2024 ihre letzten Tilgungsraten leisten. Zum Ende 2024 wird die Gemeinde schuldenfrei sein.

Der Haushalt 2023 kann auf kommender Sitzung verabschiedet werden.

Datenstand vom 17.04.2023 12:09 Uhr