Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 25.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, nächstmals 2023, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. 

Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 27.01.2023 sind für die Gemeinde Walkertshofen mindestens 3 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bisher haben sich 3 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben (siehe beigefügte Excelliste). 

Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 15.05.2023 durch Gemeinderatsbeschluss aufzustellen.  
Nach Beschluss des Gemeinderats ist die Vorschlagsliste mindestens eine Woche (mindestens 5 Werktage) öffentlich auszulegen.

Aufgrund der Frist zur Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht ist die Beschlussfassung zur Fristwahrung in dieser Sitzung notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat Walkertshofen stimmt der Aufnahme der genannten Bewerber in die Vorschlagsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ratsmitglied Dieter Gumpinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 15.05.2023 11:53 Uhr