Gründung des regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 27.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zur erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.

Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.2023 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt. Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren. Das angestrebte Organisationsmodell eines gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) wurde im Rahmen einer interkommunalen Informationsveranstaltung am 27.04.2023 den Stadt- und Gemeinderäten der beteiligten Kommunen vorgestellt. Die Kanzlei BBH wurde damit beauftragt, die für die Gründung des gKU erforderlichen Satzungs- und Konsortialvertragsunterlagen auszuarbeiten. Darauffolgend beschlossen die teilnehmenden Kommunen grundsätzlich ihre Mitwirkung, die Höhe der finanziellen Beteiligung bei Gründung und die Mitarbeit an der vertraglichen Ausgestaltung des gemeinsamen Kommunalunternehmens. 

Die auf dieser Basis erarbeitete Satzung des gKU und der Konsortialvertrag wurde den beteiligten Stadt- und Gemeinderäten am 19.10.2023 vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Weitere Informationen zur Gründung, Funktionsweise sind den Anlagen (Satzung, Konsortialvertrag, Präsentationsunterlagen 19.10.2023) zu entnehmen.

Gesetzliche Grundlagen Art. 49 f. KommZG, Art. 86 ff. GO

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU mit einer einmaligen Einlage in Höhe von 5.000,00 € in das Stammkapital sowie einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 € pro Einwohner, d. h. 3.654,00 €, auf Grundlage der Einwohnerzahl (Daten des Bayrischen Landesamts für Statistik zum Stand 30.06.2023), über einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung so vieler Kommunen, dass insgesamt mindestens 80 % der Einwohner der am Begegnungsland Lech-Wertach e. V. und der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beteiligten Kommunen repräsentiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs jährlich über fünf Jahre 3.654,00 € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat erklärt sich mit Änderungen der Satzung einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Mitgliedskommunen im Begegnungsland Lech-Wertach e. V. sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stauden über den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2023 11:49 Uhr