Bauvorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Fl.-Nr.: 431, Gemarkung Grimoldsried
In dem Bestandsgebäude (II+D-Bauweise, Satteldach DN 35°) soll das Untergeschoss zu einer
Einliegerwohnung mit eigenem Zugang umgebaut und zusätzlich an der Südseite ein Wintergarten
errichtet werden.
Für die zusätzliche Wohneinheit ist an der Ostgrenze des an einem Südhang gelegenen
Grundstücks die Errichtung einer Garage mit Lagerraum vorgesehen.
Die Grundrisse von Erd- und Obergeschoss bleiben unverändert.
Zu dem Bauvorhaben liegt eine Stellungnahme des Kreisbaumeisters vor, in der u.a. die
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich definiert wurde. Demnach liegt der geplante
Standort der Garage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist auf der
Basis von § 35 Abs. 2 BauGB (Einzelfallbeurteilung) zu bewerten.
In Anlehnung an die Ausführung des Bestandsgebäudes erhält die Garage ein Satteldach mit einer
Dachneigung von 35°; die Fassade wird mit einer vertikalen Holzschalung und umlaufender
Fundamentwand versehen.
Den Antragsunterlagen liegt der erforderliche Freiflächengestaltungsplan bei, der neben dem
Erhalt bestehender Baum- und Strauchpflanzungen die Anlage einer neuen zweireihigen
Strauchhecke entlang der West- und Südseite des Grundstücks vorsieht.
Antrag auf isolierte Abweichung von Art. 6 BayBO
Aufgrund des stark abfallenden Geländes wird die zulässige mittlere Wandhöhe der Garage von
3 m überschritten, wodurch Abstandsflächen anfallen, die an der Ostgrenze teilweise auf dem
Nachbargrundstück Fl.-Nr. 430 zu liegen kommen, weshalb hierfür eine isolierte Abweichung von
Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beantragt wurde.