Umbau eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 431, Gemarkung Grimoldsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 25.01.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Umbau eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:        431, Gemarkung Grimoldsried

In dem Bestandsgebäude (II+D-Bauweise, Satteldach DN 35°) soll das Untergeschoss zu einer
Einliegerwohnung mit eigenem Zugang umgebaut und zusätzlich an der Südseite ein Wintergarten
errichtet werden.
Für die zusätzliche Wohneinheit ist an der Ostgrenze des an einem Südhang gelegenen
Grundstücks die Errichtung einer Garage mit Lagerraum vorgesehen.
Die Grundrisse von Erd- und Obergeschoss bleiben unverändert.

Zu dem Bauvorhaben liegt eine Stellungnahme des Kreisbaumeisters vor, in der u.a. die
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich definiert wurde. Demnach liegt der geplante
Standort der Garage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist auf der
Basis von § 35 Abs. 2 BauGB (Einzelfallbeurteilung) zu bewerten.
In Anlehnung an die Ausführung des Bestandsgebäudes erhält die Garage ein Satteldach mit einer
Dachneigung von 35°; die Fassade wird mit einer vertikalen Holzschalung und umlaufender
Fundamentwand versehen.

Den Antragsunterlagen liegt der erforderliche Freiflächengestaltungsplan bei, der neben dem
Erhalt bestehender Baum- und Strauchpflanzungen die Anlage einer neuen zweireihigen
Strauchhecke entlang der West- und Südseite des Grundstücks vorsieht.

Antrag auf isolierte Abweichung von Art. 6 BayBO
Aufgrund des stark abfallenden Geländes wird die zulässige mittlere Wandhöhe der Garage von
3 m überschritten, wodurch Abstandsflächen anfallen, die an der Ostgrenze teilweise auf dem
Nachbargrundstück Fl.-Nr. 430 zu liegen kommen, weshalb hierfür eine isolierte Abweichung von
Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beantragt wurde.

Diskussionsverlauf

Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters wird im Umlauf durch die Ratsmitglieder gelesen. 

Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende, dass der Bauherr keine Bauvoranfrage eingereicht hat. Sehr ausführlich wird die Platzierung der Garage an der Ostgrenze des Südhanges diskutiert. Einem einzelnen Gemeinderatsmitglied ist nicht verständlich, weshalb der geplante Standort der Garage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt und als Einzelfallbeurteilung anzusehen ist. Vergleichbare Anträge von Bürgern wurden im Landratsamt, Kreisbauamt angefragt, welche vom Kreisbaumeister so nicht befürwortet wurden. Das Ratsmitglied berichtet von seinen eigenen Erfahrungen.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Gemeinderat erscheint die Errichtung der Garage mit Lagerraum zu weit südlich und regt an, die Garage um ca. 5 m nach Norden zu versetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 09:22 Uhr