Antrag 1 - Dienstbarkeit der Gemeinde bzgl. der Feuerwehraufstellflächen auf dem Schlosshof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Der Antrag lautet wie folgt: 

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Feuerwehraufstellfläche auf dem Schlosshof von der Gemeinde als Dienstbarkeit gegenüber dem Freistaat Bayern eingetragen wird“. 

Die Begründung des Antrags ist dem angehängten Dokument zu entnehmen. 

Stellungnahme der Gemeinde: 

Das, in dem Antrag erwähnte, Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2020 sieht grundsätzlich die Feuerwehrbewegungsflächen im Bereich des Schlosshofs vor. 
Im Brandschutzgutachten ist jedoch darauf hingewiesen, dass hier eine dingliche Sicherung nötig ist, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Brandschutzkonzepts noch nicht vorliegt. 

Die Teilbaugenehmigungen „Fahrstuhl“ und „Schlossturm“ wurde mit Bescheid vom 27.05.2022 vom Landratsamt erlassen. Hier war auch das Brandschutzkonzept Bestandteil. 
Die Gemeinde muss für eine Teilbaugenehmigung jedoch kein gemeindliches Einvernehmen erteilen, weswegen dem Brandschutzkonzept nicht durch die Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens zugestimmt wurde. 

In solchen Fällen muss, auch wenn solche Regelungen im Brandschutzkonzept enthalten sind, ein gesonderter Antrag bei der Gemeinde bezüglich einer dinglichen Sicherung in Form einer Dienstbarkeit gestellt werden über den dann, unabhängig von der Baugenehmigung entschieden wird.  

Die Bewegungsfläche für die Feuerwehr würde bedeuten, dass der Bereich der Bewegungsfläche ständig freizuhalten ist. Dies würde für die Gemeinde zur Folge haben, dass bei jeglichen Veranstaltungen im Schlosshof sowohl die Bewegungsfläche als auch der Weg zu dieser von Buden oder sonstigen Aufbauten freizuhalten ist. 

Für die jetzige Baugenehmigung der kleinen Parkplätze (siehe TOP 7.1) ist die Bewegungsfläche noch nicht von Bedeutung (siehe Mail von Frau Eberhard vom 27.03.2024).

Das Schreiben vom 17.03.2024 wird von Seiten der Verwaltung als Antrag der Herrmann Messerschmid-Kulturerbestiftung gewertet. Dem oben genannten Schreiben lag jedoch keinerlei Planunterlagen bei, welche zur Entscheidung durch die Gemeinde zwingend erforderlich sind. 
Die notwendigen Unterlagen wurden durch die Verwaltung bereits angefordert und durch Herrn Dr. Knabe am 11.04.2024 nachgereicht. 

In den Plänen ist die Aufstellfläche der Feuerwehr im Bereich des Schlosshofs dargestellt. 

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund neuer Erkenntnisse und daraus notwendigen Absprachen vertragt. 

Datenstand vom 13.05.2024 10:47 Uhr