Neubau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.02.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/13, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.

Im ursprünglichen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Flachdachgarage mit extensiver Begrünung – zulässig gem. § 4.3 der Satzung) wurde die Doppelgarage mit einer Gesamtlänge von 9,00 m und einer mittleren Wandhöhe von 2,975 m eingetragen.
Da die Bauausführung der Doppelgarage planabweichend erfolgte, wurde ein neuer Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit folgenden beantragten Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt:

Beantragte Abweichungen von Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) - Abstandsflächen

  1. Mittlere Wandhöhe der Garage: 3,225 m
Gem. BayBO: mittlere Wandhöhe max. 3,0 m

  1. Gesamtlänge der Garage inklusive Vordach: 10,25 m
Gem. BayBO: Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9,0 m

Begründung des Antragstellers:
  • Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar
  • Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden nicht berührt
  • Die Nachbarunterschriften liegen vor
  • Es handelt sich um eine ortsübliche Bauweise

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 08:38 Uhr