Neubau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 27.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Doppelgarage
Fl.-Nr.: 945/13, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Im ursprünglichen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Flachdachgarage mit extensiver Begrünung – zulässig gem. § 4.3 der Satzung) wurde die Doppelgarage mit einer Gesamtlänge von 9,00 m und einer mittleren Wandhöhe von 2,975 m eingetragen.
Da die Bauausführung der Doppelgarage planabweichend erfolgte, wurde ein neuer Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit folgenden beantragten Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt:
Beantragte Abweichungen von Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) - Abstandsflächen
- Mittlere Wandhöhe der Garage: 3,225 m
Gem. BayBO: mittlere Wandhöhe max. 3,0 m
- Gesamtlänge der Garage inklusive Vordach: 10,25 m
Gem. BayBO: Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9,0 m
Begründung des Antragstellers:
- Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar
- Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden nicht berührt
- Die Nachbarunterschriften liegen vor
- Es handelt sich um eine ortsübliche Bauweise
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2024 08:38 Uhr