Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Innerortsbebauungsplan Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das beauftragte Ingenieurbüro hat die, in der Sitzung vom 27.02.2024 besprochenen Punkte in die Pläne mit eingearbeitet und stellt die erarbeiteten Pläne heute vor.
Im Rahmen der Straßenplanung des Landkreises wurde der Gemeinde in der vergangenen Woche Pläne übersandt.
Diese Pläne stellen Schnitte im Bereich des Innerortsbebauungsplanes von unterschiedlich ausgeführten Stützmauern mit einer Höhe von bis zu 3,6 m dar.
Der beauftragte Planer des Innerortsbebauungsplanes Herr Selmair hielt hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt Augsburg, die Ergebnisse der Rücksprache stellt er dem Gremium heute vor.
Des Weiteren hat das beauftragte Büro die Flurnummer 260, Gemarkung Walkertshofen aus dem Geltungsbereich des Innerortsbebauungsplan herausgenommen.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Selmair vom Büro Kling Consult. Dieser erläutert die Pläne des Innerortsbebauungsplanes sowie die oben genannten Punkte.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat ist mit einer Stützmauer mit bis zu einer Höhe von 3,6 m wie in der Straßenplanung des Landkreises vorgesehen nicht einverstanden. Die Mauer ist sehr massiv und wuchtig und greift tief in den vorhandenen natürlichen Hang ein. Das Ziel, das der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Innerortsbebauungsplanes an dieser Stelle erreichen wollte, nämlich eine harmonische Bebauung an einem bei der Durchfahrt gut sichtbaren Straßenabschnitt, würde damit ad absurdum geführt. Im Rat wird vorgetragen, dass die Grundstücke auf der Nordseite ausschließlich der Gemeinde gehören und die Straßenplanung an dieser Stelle nochmal überdacht werden soll. Es besteht ohne weiteres die Möglichkeit den Gehweg hier nach Norden zu verschieben. Dadurch wird die Straßenführung etwas kurviger, was der Gemeinderat aber eher positiv beurteilt, da es zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Wenn dann eine weitaus niedrigere Stützwand gebraucht würde, würden auch hohe Kosten eingespart.
Herr Selmair informiert konkret, dass damit seine Aufgabe heute beendet ist. Ohne genaue Festlegung der Straßen und Gehwegflächen kann der Aufstellungsbeschluss heute nicht gefasst werden.
Räte erkundigen sich zu den Vorgaben bei den Textlichen Festsetzungen im B-Plan. Es wurden Änderungen bei der letzten Vorstellung angeregt. Herr Selmair wird bei Punkt 2.2 die Wünsche aufnehmen.
Die Vorsitzende wird beauftragt, die Straßenplanänderung mit dem zuständigen Planer und dem Landkreis zu besprechen.
Ansonsten erklärt sich das Gremium mit den Vorgaben im B-Plan einverstanden. Der Top wird vertagt.
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Selmair. Er verlässt um 20.05 Uhr die Sitzung.
Datenstand vom 06.05.2024 11:45 Uhr