Errichtung eines Malzsilos und eines Biertanks, Fl.-Nr. 12, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Franz Schorer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt an der Beratung nicht teil.
Bauvorhaben: Errichtung eines Malzsilos und eines Biertanks
Fl.-Nr.: 12, Gemarkung Walkertshofen
Auf dem Betriebsgelände des Antragstellers ist die Errichtung von zwei Lagerbehältern aus Stahl-Fertigteilen geplant, die für den weiteren Betriebsbestand erforderlich sind.
Im nördlichen Grundstücksbereich ist der Aufbau eines aufgeständerten Malzsilos (Durchmesser 3,35 m, Höhe 10,395 m) vorgesehen, ein Biertank (Durchmesser 3,49 m, Höhe 12,415 m) soll im südlichen Teilbereich errichtet werden.
Da sich die anfallenden Abstandsflächen von Malzsilo als auch Biertank mit den Abstandsflächen der bestehenden Gebäude überdecken, wurde eine Abweichung von den Anforderungen des Art. 6 BayBO beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Nahbereich der Neufnach, weshalb das Wasserwirtschaftsamt am Verfahren beteiligt wurde und auf die Übernahme entsprechender Bedingungen und Auflagen im Genehmigungsbescheid (u.a. Bauausführung) verwies.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende zeigt die Örtlichkeit und die Ansichten des Silos auf dem Grundstück. Weiter verliest sie die Stellungnahme des WWA Donauwörth vom 18.01.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Abweichung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Franz Schorer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er enthält sich bei der Abstimmung.
Datenstand vom 06.05.2024 11:45 Uhr