Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel, Gemarkung Grimoldsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 17.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel
Fl.-Nr.: 434/2, Gemarkung Grimoldsried
Der nördliche Abschnitt des geplanten Bauvorhabens liegt gemäß § 35 BauGB im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, während der südliche Teil nach § 34 BauGB als Innenbereich eingestuft wird. Trotz dieser Gegebenheiten weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Mickhausen das Grundstück als Baufläche aus. Dadurch könnte eine Einzelfallgenehmigung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB in Betracht gezogen werden.
Der Antragsteller plant den Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Keller sowie die Erweiterung eines bestehenden Stadels durch einen westlich angrenzenden Anbau. Der Neubau soll eine Grundfläche von 17,00 m x 8,00 m erhalten und mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° ausgestattet werden. Der bestehende Stadel, einschließlich des geplanten Anbaus, wird eine Gesamtgröße von 7,835 m x 17,495 m erreichen und ebenfalls mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° versehen.
Laut dem eingereichten Freiflächenplan vom 28. Februar 2025 stehen sowohl die Abteilungen Naturschutz des Landratsamtes Augsburg als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Boden) dem Vorhaben positiv gegenüber.
Die Bauverwaltung befürwortet ebenfalls den Antrag und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Anhand des Lageplanes sowie des Eingabe- und Freiflächenplanes erörtert das Gremium das Anliegen des Antragstellers.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2025 09:15 Uhr