Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen Einzelhauses, Fl.-Nr. 36/22, Gemarkung Münster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen Einzelhauses

Fl.-Nr.:        36/22, Gemarkung Münster

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird die Gemeinde um Stellungnahme für die
Errichtung eines Einfamilienhauses gebeten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Walkertshofer
Straße“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Die Planzeichnung sieht in dem Flurstück bereits einen Vorschlag zur Grundstücksteilung
vor – eine innerörtliche Nachverdichtung könnte somit durch den Neubau dieses Vorhabens
umgesetzt werden.

Im südlichen Teilbereich des Eckgrundstückes möchte der Antragsteller ein eingeschossiges
Wohngebäude mit Satteldach (Dachneigung 25°) mit den ca.-Abmessungen 9 m x 7 m errichten.
Eine Doppelgarage, die dem Neubau zugeordnet wird, ist an der Südwestseite des Flurstücks
bereits vorhanden.

Der Bebauungsplan sieht für die bauliche Nutzung in diesem Bereich eine Bebauung mit 
zwingend zwei Vollgeschossen, Dachneigung 25°-35°, vor.

Da das geplante Bauvorhaben entgegen dieser Festsetzung nur ein Vollgeschoss aufweist, ist für
die Umsetzung des Vorhabens eine Befreiung von o.g. Festsetzung des Bebauungsplanes
erforderlich.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung durch 1. Bürgermeister Kujath anhand der beiliegenden Pläne sind die Mitglieder positiv zur Bauvoranfrage eingestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2025 09:08 Uhr