Stellplatzsatzung der Gemeinde Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 12.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz ändert sich das Stellplatzrecht grundlegend. Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird überarbeitet und neu formuliert.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Stellplatzpflicht künftig von den Gemeinden selbst geregelt wird. Eine Stellplatzpflicht besteht nur, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich in einer Stellplatzsatzung festlegt (gemäß Artikel 81 Absatz 1 Nummer 4 der BayBO). Das bedeutet, dass jede Gemeinde ab dem 01.10.2025 selbst entscheidet, ob eine Stellplatzpflicht gilt oder nicht.
Zudem wurde nun eine staatlich festgelegte Obergrenze für die Anzahl der erforderlichen Stellplätze eingeführt. Diese Grenze ist in der überarbeiteten Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegt. Gemeinden können die festgelegte Obergrenze unterschreiten, jedoch nicht überschreiten.
Die Verwaltung hat eine Stellplatzsatzung ausgearbeitet und legt sie dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die neue Stellplatzsatzung am 01.10.2025 in Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2025 09:08 Uhr