Formlose Bauvoranfrage über die Aufstellung eines Modulhauses, Fl.-Nr. 1112/14, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.04.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage über die Aufstellung eines Modulhauses

Flur-Nummer:                        1112/14, Gemarkung Langenneufnach

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wörth“ und dessen 1. Änderung innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiets.
Für die Bebauung sind Einzelhäuser mit max. zwei Wohneinheiten vorgesehen.

Ergänzend zu dem bestehenden Einfamilienhaus möchte der Antragsteller ein Modulhaus zu Wohnzwecken für Familienangehörige auf dem Grundstück errichten.

Das Gebäude mit einer Grundfläche von 9,0 m x 3,0 m soll mit einem Mindestabstand von 5 m (Brandschutzabstand) südwestlich des Bestandsgebäudes als eingeschossiger Baukörper mit Flachdach aufgestellt werden. Der gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der BayBO verfahrensfrei zulässige Brutto-Rauminhalt von 75 cbm wird eingehalten.

Durch die Errichtung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück erhöht sich der Stellplatzbedarf; gem. der Satzung sind zwei Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen, wovon 1 Stellplatz überdacht ausgeführt werden muss.
Aktuell stehen ein überdachter Stellplatz sowie mind. drei offene Stellplätze zur Verfügung.
Ein überdachter Stellplatz müsste ggfls. noch nachgewiesen werden.

Da zur Umsetzung des Bauvorhabens Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, wird im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage die Stellungnahme der Gemeinde erbeten.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:

Festsetzungen zu der Gestaltung der baulichen Anlagen, Abweichung der Grundflächenzahl (GRZ), Überschreitung der Baugrenze

  1. Festsetzung:        Firstverlauf über die Längsrichtung
Geplant:         Ausführung als Flachdach, keine Firstausbildung

  1. Festsetzung:        Dacheindeckung in ziegelroten bis rotbraunen kleinformatigen Dachplatten
Geplant:         Dachblech inkl. Traufbleche in Farbe Anthrazit

  1. Festsetzung:        Dachneigung 42° bis 48°, Satteldach
Geplant:        Ausführung als Flachdach

  1. Festsetzung:        Grundflächenzahl 0,3
Gem. Punkt 2.2 der textlichen Festsetzungen kann die Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen und Zufahrten um 50 v.H. überschritten werden (der festgelegte GRZ-Wert kann somit nur für das Gebäude in Anrechnung gebracht werden und kann seitens der Gemeinde als Erhöhung für die Stellplätze und Zufahrt bis zu 50 v.H. genehmigt werden.
Geplant: Überschreitung der GRZ um 0,08, somit GRZ 0,38

  1. Baugrenze gem. Planzeichnung: Baugrenze im Süden zwischen 5,0 bis 8,0 m Abstand zur Straße.
Geplant:         Überschreitung der südlichen Baugrenze bis zu einem Straßenabstand zwischen ca. 1,25 m – ca. 3,25 m. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt am Lageplan das Bestandsgebäude. Anhand eines Bildes von einem Musterbeispielhaus mit Grundriss und Ansichten bespricht das Gremium die Errichtung durch ein Modulhaus. 
Bedenken bei der Überschreitung der südlichen Baugrenze bis zum Straßenabstand zwischen ca. 1,25 m – ca. 3,25 m sowie die Freihaltung des „Sichtdreieckes“ durch die geplante Bebauung werden geäußert. Der Lärmpegel durch die Dacheindeckung mit Blech bei Wind und Regen wird kritisch begutachtet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.05.2025 11:20 Uhr