Haushaltsplan 2025 - Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2025 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen. Darüber hinaus wurden die üblichen Positionen zum Haushaltsausgleich aufgenommen.
Im Jahr 2025 ist eine Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt von 167.400 € eingeplant. Ein Grund dafür ist der Rückgang der Gewerbesteuer gegenüber dem Jahr 2023 (Grundlage für Kreisumlage und Schlüsselzuweisung in 2025). Allerdings war die Gewerbesteuer in 2024 noch wesentlich niedriger.
An Sonderbelastungen in 2025 besteht noch der Straßenunterhalt (6300.5100) mit Kosten für die Brückensanierung.
Im Finanzplanungsjahr 2026 weist der Verwaltungshaushalt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt i. H. v. 453.800 € auf. Es ergibt sich ein Überschuss im Vermögenshaushalt i. H. v. 622.300 € der den Rücklagen zugeführt wird. Dieser Betrag ist zum Ausgleich weiterer Defizite der Folgejahre verwendbar.
Als große Maßnahme im Vermögenshaushalt in 2025 ist nur die Ausfinanzierung des Projektes Talraum eingeplant. Ab 2026 sind eingeplant, die Erschließung des Baugebiets westl. Wörishofer Straße –finanziert durch Grundstücksverkäufe, Generalsanierung Kanal teilweise finanziert aus Sonderrücklage, sowie Breitband und Staudenbahn - teilweise finanziert aus Zuschüssen.
Die eingeplante Kreditaufnahme von 253.400 € wird nicht genehmigungsfähig sein. Ein im Zuge der Jahresrechnung 2025 entstehender Sollfehlbetrag wird mit dem erwarteten Überschuss des Jahres 2026 auszugleichen sein.
Die Finanzplanung sieht bis 2028 Kreditaufnahmen von zusammen 668.600 € vor. Dem stehen jedoch ordentliche Tilgungen von zusammen 1.093.000 € gegenüber.
Beschluss
Der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2025 11:20 Uhr