Bauvorhaben - Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern
Fl.-Nr.: 297, Gemarkung Walkertshofen
Nach §35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil des dafür vorgesehenen Geländes beanspruchen. Projekte zur Tierhaltung können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Das Vorhaben, ein Gebäude zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern zu errichten, fällt potenziell in diesen Bereich.
Der geplante Unterstand wird mit einer Grundfläche von 6,00 x 3,00 Metern ausgeführt. Er soll dreiseitig verschalt und mit einem Pultdach versehen werden, das eine Dachneigung von 12 Grad aufweist.
Diskussionsverlauf
Auf Veranlassung des Naturschutzes im LRA Augsburg musste der Bauwerber einen Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung einer Hecke vorlegen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.05.2025 10:56 Uhr