Bauvorhaben - Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:         Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern
Fl.-Nr.:                     297, Gemarkung Walkertshofen

Nach §35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil des dafür vorgesehenen Geländes beanspruchen. Projekte zur Tierhaltung können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Das Vorhaben, ein Gebäude zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern zu errichten, fällt potenziell in diesen Bereich.

Der geplante Unterstand wird mit einer Grundfläche von 6,00 x 3,00 Metern ausgeführt. Er soll dreiseitig verschalt und mit einem Pultdach versehen werden, das eine Dachneigung von 12 Grad aufweist.

Diskussionsverlauf

Auf Veranlassung des Naturschutzes im LRA Augsburg musste der Bauwerber einen Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung einer Hecke vorlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2025 10:56 Uhr