Antrag auf isolierte Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet "Gewerbe Unterwies (Nord II)", Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 03.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt bei der Bauverwaltung eine isolierte Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 6 für das Baugebiet „Gewerbe Unterwies (Nord II)“ gemäß § 8 Geländeveränderungen Nr. 1 und 2, da er die Errichtung einer Stützmauer plant. Dabei beruft er sich auf § 8 Nr. 3 des Bebauungsplanes, der eine Befreiung in Aussicht stellt, sofern betriebliche Belange sowie der betriebliche Ablauf dies erfordern.
Die Begründung des Antragstellers in Antrag auf Isolierte Abweichung
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse gestaltet sich der betriebliche Ablauf äußerst schwierig, insbesondere beim Verladen auf LKW und Anhänger. Viele Arbeiten müssen manuell ausgeführt werden, wodurch die Effizienz erheblich beeinträchtigt wird. Zudem sind die bestehenden Voraussetzungen für eine effiziente und wirtschaftliche Arbeitsweise des Unternehmens äußerst ungünstig.
Durch den Bau einer Stützmauer ließe sich das Gelände optimal anpassen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Platzverhältnisse führen würde. Dadurch könnte das Verladen zukünftig mit einem Stapler erfolgen, wodurch sich die Arbeitsabläufe erheblich optimieren und die betriebliche Effizienz nachhaltig steigern ließen.
Die Gestaltung der Stützmauer wird so ausgeführt, dass sie sich in das bestehende Orts- und Straßenbild einfügt.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer berichtet, dass das Staatliche Bauamt die Stützmauer bereits besichtigt hat. Die Ratsmitglieder möchten vor einer Entscheidung die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes einsehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass ohne Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vorläufig keine Befreiung ausgesprochen werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2025 09:56 Uhr