Mietvertag Schule Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 24.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 13.09.2016 hat der Gemeinderat Walkertshofen den Entwurf des Mietvertrages für die Grundschule Walkertshofen mit dem Schulverband beschlossen (siehe Anlage; die vom Gemeinderat vorher vorgenommenen Änderungen in Normaldruck unterstrichen). Dieser Entwurf wurde von der Schulverbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 23.11.2016 behandelt mit folgendem Ergebnis:

„Der Schulverband Walkertshofen stimmt dem vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages für das Schulgebäude in Walkertshofen zu mit der Maßgabe, dass folgende sachliche Änderung am Vertrag vorgenommen wird: Die Vermieterin übernimmt den Teil der Mietnebenkosten des Schulgebäudes, der auf die anteilige nichtschulische Nutzung der Turnhalle entfällt, z.B. durch den TSV Walkertshofen. Die Aufteilung der Mietnebenkosten zwischen Schulgebäude und Turnhallengebäude erfolgt pauschal nach dem Verhältnis der jeweiligen Hauptnutzflächen. Die dadurch der Turnhalle zugeordneten Mietnebenkosten werden nach dem Verhältnis des Eigenanteils am Mietzins der Schulturnhalle gemäß § 5 Abs. 4 des Mietvertrage s an die Gemeinde Walkertshofen abgerechnet (40 %)“.

Diese Änderung wurde in § 3 Abs. 3 des Vertragsentwurfes eingearbeitet (Fettdruck, unterstrichen). Für den Fall, dass der Gemeinderat dem so zustimmt, ist keine weitere Befassung der Schulverbandsversammlung erforderlich und der Vertrag kann so unterschrieben werden. Er würde dann rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird der Mietvertrag nochmal kurz besprochen.
Die Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat von dem geplanten Erweiterungsbau der Gemeinde Mickhausen an den bestehenden Kindergarten. Die Gemeinde Mickhausen möchte die in die alte Schule ausgelagerte I-Gruppe in das Kindergartengebäude eingliedern und das ehemalige Schulgebäude wegen Sanierungsbedarf nicht mehr zu Kindergartenzwecke verwenden. Um alle Kinder weiterhin betreuen zu können und auch Platz zu schaffen für die Mittagsverpflegung, wäre ein Anbau unumgänglich. Die Gemeinde Walkertshofen müsste sich an den Investitionskosten beteiligen oder würde wie bisher über die Miete an der Investition beteiligt.
Das Erstellen eines eigenen Kindergartens für Walkertshofen wird vom Gemeinderat als nicht sinnvoll erachtet. Die Kooperation mit Mickhausen funktioniert seit vielen Jahren sehr gut.    

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen stimmt dem Mietvertrag mit dem Schulverband Walkertshofen über das Schulgebäude Walkertshofen in der Fassung der vorliegenden Anlage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2017 10:50 Uhr