Errichtung einer Querungshilfe beim Staatsstraßenausbau in der Augsburger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat war der Meinung, dass die Planung in der Dorferneuerung mit einer Arbeitsgruppe laufen könnte. Daher wurden die Planungen vorab zurückgestellt.
Das STBAA will die Straßenplanung der Augsburger Straße nun zeitnah intern bei der Regierung genehmigen lassen. Die Vorlageverpflichtung hängt von den ermittelten Kosten der Baumaßnahme ab. Ist eine sogenannte Vorlegegrenze erreicht, muss die Planung bei der Regierung genehmigt werden. Die Laufzeit beträgt ca. ½ Jahr.

Das StBAA geht bei der Planvorlage momentan von einer geänderten Vorfahrt bei der Einmündung am Dorfladen in die Staatsstraße 2017 aus.
Die von den Bürgern als wichtig angesehenen Querungshilfen am Ortsanfang zur Beruhigung des Verkehrsflusses, wie z.B. in Walkertshofen, oder zur Sicherung eines Fußübergangs am Dorfladen, sind momentan nicht eingeplant, können aber später noch eingeplant werden.
Allerdings müssen die Kosten für diese Querungshilfen komplett von der Gemeinde getragen werden. Hierzu sollte vorab der Gemeinderat beratschlagen und eine Absichtserklärung der Gemeinde an das Staatliche Bauamt erfolgen, ob eine Kostenübernahme durch die Gemeinde für Querungshilfen in Betracht kommt.
Kosten lt. StBAA je Querungshilfe ca. 5.000,00 € -10.000,00 €.
Sinnvoll wären diese als „Beruhigung“ am Ortseingang, evtl. bei der Haltestelle Augsburger Str. 14 und an der Einmündung beim Dorfladen. Allerdings erfordert dies auch mehr Grunderwerb.

Auch zu den folgenden Punkten sollte kurz Stellung bezogen werden:
  1. Aussage über Ihre Vorzugsvariante an der Einmündung St 2026 / St 2027 beim Dorfladen          (momentan von StBAA geänderte Vorfahrt geplant Anlage Plan 4.2)
  2. Passen die geplanten Gehwege, v.a. im Bereich der Augsburger Straße (Gehwegbreite geplant 1,50 m Anlage Plan 5.2 und 5.4)?
  3. Zu dem Thema Augsburger Straße/Bushaltestelle wurde vom staatl. Bauamt vorgeschlagen, die Staatsstraße nach Westen zu verschieben, um vor Hausnummer 14 (Fahrtrichtung Nord) eine Haltestelle auf öffentlichem Grund mit ausreichend Bewegungsraum einrichten zu können.

Die Bushaltestellen in der Augsburger Straße wurden bei Herrn Schmidtke beim AVA zur Beurteilung und Stellungnahme angefragt.

Diskussionsverlauf

Pläne des Straßenverlaufes der Augsburger Straße werden eingesehen und besprochen.
Über Kreisverkehrslösungen wird diskutiert.

Grundsätzlich spricht sich der Gemeinderat für die Errichtung einer Querungshilfe am Ortseingang zur Drosselung der Geschwindigkeit aus. Beim Beginn der Augsburger Straße in der Ortsmitte muss bei der Lösung mit der geänderten Vorfahrt ebenfalls zwingend eine Querungshilfe „Erreichen des Dorfladens“ eingeplant werden, da hierdurch die Straße noch schneller an dieser Stelle befahren wird. Bei einer favorisierten Lösung mit einem Kreisverkehr am Kreuzungspunkt St 2026/2027 könnte dieser als Querungshilfe dienen.

Die vom StBAA vorgeschlagene alternative Lage der Bushaltestelle wird grundsätzlich positiv bewertet. Es sollte jedoch die Notwendigkeit von 3 Haltestellenpunkten im Ort mit den Fachstellen diskutiert werden. Momentan ist aufgrund der Aufteilung der Buslinien an zwei unterschiedlichen Unternehmen, die Nähe der Haltestellen Lindenstraße und Bahnhof von Vorteil, da die Benutzer diesen Weg zu Fuß zurücklegen müssen, um von Schwabmünchen kommend in den Bus Richtung Norden umsteigen zu können.

  

Datenstand vom 13.03.2017 12:34 Uhr