Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten und Ermächtigung zur Begründung von Lebenspartnerschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 2

Sachverhalt

Beim Standesamtslehrgang wurde darauf hingewiesen, dass die Bürgermeister auch im Falle einer Wiederwahl erneut zum Standesbeamten bestellt werden sollen. Die Amtshandlungen bleiben bis zur erneuten Bestellung rechtswirksam. Die Standesamtsaufsicht wies darauf hin, dass bei erneuter Bestellung auch die Begründung von Lebenspartnerschaften in den Beschluss aufgenommen werden soll. Der Standesamtsbezirk lautet Standesamtsbezirk Langenneufnach.

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Robert Wippel gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Robert Wippel nimmt gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Frau 1. Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 3

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Hans Biechele gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Hans Biechele nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 4

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Frau 1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 5

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Josef Böck gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 06.07.2017 09:54 Uhr