Finanzplanung - Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2017 Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinschaftsversammlung Stauden, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die VG-Versammlung war sich der langfristigen Auswirkungen der Einrichtung eines gemeinsamen Bauhofes auf die Haushalts- und Finanzplanung der Verwaltungsgemeinschaft samt Erhebung von Verwaltungs- und Vermögensumlagen für den Bauhof völlig bewusst. Deshalb wird auf eine Anpassung der Finanzplanung im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2017 verzichtet. Dies ist von der geltenden Rechtslage (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO) gedeckt. Im Rahmen der künftigen regelmäßigen Haushaltsplanungen
wird selbstverständlich wieder eine Finanzplanung im üblichen Rahmen durchgeführt.
Beschluss
Für Zwecke der Nachtragshaushaltsplanung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird auf eine Anpassung der Finanzplanung bzw. eine Darstellung der Auswirkungen der Nachtragsplanung auf die bestehende Finanzplanung ausnahmsweise verzichtet (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2017 09:54 Uhr