Haushaltsplan 2018 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinschaftsversammlung Stauden, 21.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorberatung des Haushaltsplanes 2018 der VG lagen noch die Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 zugrunde. Aktuellere Zahlen lagen noch nicht vor. Mit Schreiben vom 16.10.2017 (vorläufige Umlagegrundlagen) teilte das Bayerische Statistische Landesamt u.a. das folgende mit: „Aufgrund von Problemen bei der bundesweiten Umstellung des IT-Meldeverfahrens kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder.“ Danach können die Einwohnerzahlen zu diesem Stichtag frühestens im Januar 2018 geliefert werden. Wenn der Haushalt 2018 in dieser Sitzung verabschiedet werden soll, ist eine nochmalige Beschlussfassung einer abweichenden Verwaltungsumlage erforderlich. Es wird Einstimmigkeit benötigt. Widrigenfalls ist der Haushaltsbeschluss zu verschieben. Die Zahlen zum 30.06.2016 liegen inzwischen vor und können verwendet werden.
Beschluss
Für das Haushaltsjahr 2018 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung
fortgeschriebene Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni des vorvorigen Jahres (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufs des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt. Für das Rumpfjahr 2017 wird ebenfalls einvernehmlich nach dieser Methode abgerechnet. Der Beschluss der VG-Versammlung vom 10.10.2017, TOP 2 wird hiermit mit Wirkung vom Beginn des Haushaltsjahres 2018 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2017 11:05 Uhr