Beschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 01.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Laut Schreiben der Regierung von Schwaben vom 21.01.2017 und 31.01.2017 ist vor der Genehmigung des Zuschusses die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes in den einzelnen Gremien zu beschließen. Die Vereinbarung und der Zeitplan wurden im RIS bereitgestellt bzw. mit der Ladung versandt (Anlagen).

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinde Scherstetten kein finanzieller Nachteil durch die Errichtung eines „Gemeinsamen Bauhofes“ entsteht. Die VG-Umlage senkt sich von 74,00 € auf ca. 70,00 €/pro Einwohner für die Gemeinde Scherstetten. Das Projekt „Gemeinsamer Bauhof“ läuft mindestens 5 Jahre. In dieser Zeit zeigt sich, ob der gemeinsame Bauhof weitergeführt oder wieder aufgelöst werden soll. Vorerst besteht der Bauhof aus 8 Mitarbeitern und einem Bauhofleiter. Es entsteht eine neue Bauhofhalle in Scherstetten als zweiten Standort. Diese wird durch die Verwaltungsgemeinschaft Stauden errichtet. 

Der Vorsitzende informiert über die am heutigen Tag stattgefundene Bürgermeisterausschusssitzung. Verschiedene Detailfragen wurden noch geklärt. Es wurden nochmals die Vorteile eines „Gemeinsamen Bauhofes“ erörtert, u. a. die rechtliche Absicherung der jeweiligen Bürgermeister. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes wird gewährleistet. Die Vertretung im Krankheitsfall der einzelnen Mitarbeiter ist besser geregelt. 

Diskussionsverlauf

In der Beratung befürwortet die Mehrzahl der Gemeinderäte den gemeinsamen Bauhof. Es wird wie bereits in einer vorangegangenen Sitzung besprochen, die Besetzung der Stelle des Bauhofleiters durch eine externe Person (Ausschreibung der Stelle) gewünscht. Der Vorsitzende merkt an, dass lt. KAV die Stelle nicht ausgeschrieben werden muss. Sie kann, wenn die fachliche Qualifikation vorliegt, durch einen internen Mitarbeiter besetzt werden. Außerdem ist es von Vorteil, da dieser die Örtlichkeiten kennt und die weiteren Mitarbeiter bereits bekannt sind. Außerdem sollte noch nachgefragt werden, ob auf der neuen Halle in Scherstetten eine Photovoltaikanlage durch die Gemeinde Scherstetten errichtet werden kann. Der Strom kann zur Betreibung der Kläranlage genutzt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Scherstetten beschließt die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.04.2017 10:47 Uhr