Vorlage der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 02.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 02.08.2017 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 01.06.2017 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 18.07.2017 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2016 . Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2017 08:50 Uhr