Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 582/7, Gemarkung Konradshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 13.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                582/7, Gemarkung Konradshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ und benötigt eine Befreiung von dessen Festsetzungen.

Beantragt wird eine Höhe des Kniestocks von 1,65 m, anstatt der lt. Bebauungsplan zulässigen 0,60 m. Begründet wird der Antrag durch die typhausgemäße Kniestockhöhe des Fertighausherstellers sowie der im Bebauungsplan festgesetzten verhältnismäßig flachen Dachneigung.

Sollte der Gemeinde die Überschreitung der Kniestockhöhe als zu hoch erscheinen, bittet der Antragsteller um einen zustimmungsfähigen Alternativvorschlag.

Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat ist die Überschreitung der Kniestockhöhe von 1,65 m zu hoch.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag und der beantragten Befreiung nur sein Einvernehmen,  wenn die Kniestockhöhe von 60 cm nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2017 12:54 Uhr