Neuerlass der Bestattungsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 08.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 08.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Bei der Rechnungsprüfung durch das Landratsamt wurde gefordert, auch für die Friedhöfe einen Anlagenachweis zu erstellen. Mit Erstellung des Anlagenachweises zum 31.12.2016 wurden auch die kalkulatorischen Kosten ermittelt. Durch die Investitionen der letzten Jahre betragen die kalkulatorischen Zinsen 7.677,52 € und die kalkulatorischen Abschreibungen 5.513,38 €. Wenn diese in die Kosten für ein Grab eingerechnet werden, müssten die Bürger für ein Familiengrab 4.403,75 € in 20 Jahren bezahlen, wenn gleichzeitig die laufende jährliche Friedhofsgebühr auf 30,00 € erhöht wird (siehe beiliegende Gebührenberechnung). Ursache ist die geringe Zahl an Gräbern.

Diese Erhöhung dürfte den Bürgern nur schwer zu vermitteln sein.


Für Scherstetten werden folgende Gebühren vorgeschlagen:

                               Bisher                        Neu
Einzelgrab                        95,00 €                200,00 €
Familiengrab                          155,00 €                400,00 €
Urnengrab                        80,00 €                200,00 €
Urnennische                          400,00 €                wie bisher

Jährliche Friedhofsgebühr        16,00 €                  30,00 €

Diskussionsverlauf

In der kalkulatorischen Berechnung der Verwaltung werden 4 % für die Abschreibung und Verzinsung angesetzt. Dadurch entstehen höhere Gesamtkosten, die eine höhere Gebührensteigerung zur Folge hat. Aus diesem Grund sollte in der kalkulatorischen Abschreibung der gleiche Prozentsatz wie in der Globalberechnung für die Wasser- und Kanalgebühren angesetzt werden. Der Gemeinderat stellt fest, dass der Vorschlag der Verwaltung eine Kostensteigerung von mehr als 100 % zeigt. In der rechtlichen Würdigung wird auf das Kostendeckungsprinzip für die Bestattungseinrichtungen hingewiesen. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob sie ihre Bestattungseinrichtung kostendeckend führt.
Aus dem Gemeinderat ergehen zwei Vorschläge zur Beratung und Abstimmung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Bestattungsgebührensatzung vom 08.11.2017 mit folgenden Änderungen in den Gebühren:

Einzelgrab                190,00                        
Familiengrab                310,00 €                
Urnengrab                160,00                        
Urnennische                400,00 €                

Jährliche Friedhofsgebühr:        25,00 €                 
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Bestattungsgebührensatzung vom 08.11.2017 mit folgenden Änderungen in den Gebühren:

Einzelgrab                190,00                        
Familiengrab                310,00 €                
Urnengrab                160,00                        
Urnennische                400,00 €                

Jährliche Friedhofsgebühr:        28,00 €

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 07.12.2017 12:01 Uhr