Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 06.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Verordnung und die neue Verordnung wurden dem Gemeinderat über das
RIS bereitgestellt.
Die neue Verordnung entspricht dem Verordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Insbesondere die Reinigungsfläche für die vielbefahrenen Kreis- und Staatsstraßen musste verringert werden (BayVGH 04.04.2007 und 18.08.2016). Im vorliegenden Verordnungsmuster wurde sie von 0,5 m auf 0,25 m herabgesetzt, weil so ein gefahrloses Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist. Wenn der Gemeinderat eine weitere Verringerung wünscht, kann er dies gerne aufnehmen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Rinnsteine nicht mehr gekehrt werden und das Gras dort wächst.
Die Entleerung der Sinkkästen kann laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls nicht auf die Anwohner übertragen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 06.12.2017. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2018 09:40 Uhr