Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 09.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.-Nr. 1689/9, Gemarkung Walkertshofen ist bei der Gemeinde Walkertshofen der Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses eingereicht worden. Die bestehende Bausubstanz war nicht zu erhalten. Früher hat sich auf dem Grundstück eine Dorfgaststätte befunden. Das geplante Einfamilienhaus stellt einen Lückenschluss zum Weiler Gumpenweiler und dem Nachbaranwesen auf Fl.-Nr. 1689/3, Gemarkung Walkertshofen dar.

Die Satzung, die Begründung und der Plan von Hans Blumenhofer wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen fasst den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Gumpenweiler Süd“. Die von Hans Blumenhofer ausgearbeiteten Planungsunterlagen (bestehend aus einer Plandarstellung M. 1:1. 000, der Begründung und der Satzung), in der Fassung vom 02.05.2017, werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 34 Abs. 6 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 2 + 3 i.V. m. und § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweiter Bürgermeister Hans Blumenhofer und Gemeinderat Anton Knoll sind gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nehmen an der Beschlussabstimmung nicht teil.

Datenstand vom 02.06.2017 09:49 Uhr