Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 09.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Fl.-Nr.: 215/49, Gemarkung Walkertshofen
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung
Die Vorsitzende reicht die Planunterlagen zur Einsicht an den Gemeinderat.
Die Interessenten des Baugrundstückes Fl.-Nr. 215/49 der Gemarkung Walkertshofen würden das genannte Grundstück gerne mit einem Wohnhaus in Fertigbauweise bebauen.
Für die Realisierung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Schörr“ beantragt:
1. Zusätzliches Vollgeschoss im Kellergeschoss durch Grundstückstopographie.
2. Kniestockhöhe 1,25 m anstatt 0,75 m.
3. Garage mit Flachdach anstatt Satteldach.
4. Überschreitung der Baugrenze nach Westen um 0,5 m.
5. Garage als Grenzbebauung im Norden.
6. Zur Straße wird ein erhöhter Betonsockel zwischen 0,60 m
und 1,0 m beantragt, um das stark fallende Gelände etwas ausgleichen zu können. Laut Bebauungsplan sind Betonsockel bis 0,2 m zulässig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Art der Bebauung und den damit verbundenen beantragten Befreiungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2017 09:49 Uhr