Antrag auf Abweichung von Abstandsflächen, Fl.-Nr. 224 Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 24.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Pferdestalls mit Heulager und Mistlege
Bauort: Walkertshofen, Aichener Straße
Fl.-Nr.: 224 der Gemarkung Walkertshofen
In der Gemeinderatssitzung am 27.06.2017 wurde dem Bauantrag bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nun liegt ein Abstandsflächenplan mit Nachbarunterschriften vor.
Mit diesem Abstandsflächenplan wurden eingereicht:
- Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme für den nordöstlichen Grenzabstand
- Antrag auf Abweichung der östlichen Abstandsfläche
Begründung:
„Der Platz zwischen Zufahrtsweg (Asphaltfläche) und neuem Pferdestall ist mit 50 cm bemessen. Somit ist eine Erschließung ohne größere Zufahrtswege bzw. Eingänge und die daraus resultierende
Flächenversiegelung möglich. Das Befüllen des Heulagers ist von der vorhandenen Erschließungsstraße möglich.
Der Nutzen der westlichen Pferdekoppel ist somit ca. 2,00 m größer.“
Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung der Abstandsfläche zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2017 10:53 Uhr