Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nrn. 99 + 99/1 Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 24.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Traktorgarage
Fl.-Nr.: 99 und 99/1 der Gemarkung Walkertshofen
Für das geplante Bauvorhaben wurde mit Beschluss vom 12.01.2016 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch wurde mit Beschluss vom 19.09.2017 das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der geänderten Unterlagen zur Einhaltung der abstandsflächenrechtlichen Anforderungen erteilt.
Die Beurteilung des Bauantrages erfolgte auf Grundlage des § 34 BauGB (innerhalb bebauter Ortsteile). Eine erneute Prüfung durch das Landratsamt Augsburg hat jedoch ergeben, dass ein Teilbereich der betreffenden Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nord I“ liegt (im Lageplan gelb markiert).
Daher sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:
- Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans wird der Bordsteinradius von 8 m nicht eingehalten.
- Die Einhaltung des lt. Bebauungsplan notwendigen Sichtdreiecke
s ist nicht gegeben.
Diskussionsverlauf
Nach Einsicht des Bauantrages stellt der Gemeinderat fest, dass die vorgegebenen Daten auf dem Lageplan nicht richtig sind. Dies sollte geprüft werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nord I“ das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.11.2017 10:53 Uhr