Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 3.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 12.09.2016 bis 14.10.2016 fand die Bürger- und Behördenbeteiligung statt:

Herr Nardo trägt die Stellungnahmen vor.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregung eingegangen:

Amt für Digitalisierung, Breitband u. Verm.        19.09.2016
Amt für Ernährung, LWS und Forsten        21.09.2016
Amt für Ländliche Entwicklung                11.10.2016
Bayerischer Bauernverband                        15.09.2016
Bischöfliche Finanzkammer                        31.08.2016
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft                05.09.2016
Handwerkskammer Schwaben                26.09.2016
IHK Schwaben                                28.09.2016
LEW Buchloe                                        05.09.2016
LRA – Bauleitplanung                        13.10.2016
Reg. von Schwaben – Gewerbeaufsicht        13.10.2016
Schwaben Netz                                09.09.2016
WWA DON                                        30.08.2016


Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg / Naturschutz                                02.08.2016
Stellungnahme:
Beim Flächennutzungsplan verweist der Fachbereich Naturschutz auf seine im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB abgegebene Äußerung und auf die notwendige Eingrünung der Baufläche nach Westen.

Beschluss:
Im Zuge der Verlegung der Ausgleichsflächen nach Süden wird auf der Ostseite eine Ortsrandeingrünung vorgesehen.
Von Süden her verstärkt nun die Obstwiese auf der Ausgleichsfläche die eingrünende Wirkung des festgesetzten 5 m-Streifens. Für den Blick im Südwesten wird auf die vorhandenen Grünstrukturen im Südwesten verwiesen. Ein weiteres Hinausschieben der Eingrünung in die Fläche ist aufgrund der notwendigen Nutzbarkeit der Restfläche nicht möglich. Es wird auf die Festsetzung einer Fassadenbegrünung im Bebauungsplan hingewiesen.

Abstimmung: 12 : 0

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 20.03.2017 mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren mit erneuter öffentlicher Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2017 12:25 Uhr