Kommunalinvestitionsprogramm - alternativ Projekt, Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 24.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach hatte sich für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) mit insgesamt 5 Projekten beworben. Davon war von der Regierung von Schwaben das Projekt „Revitalisierung alter Bahnhof“ ausgewählt worden. Dieses war für die Gemeinde jedoch nicht möglich umzusetzen.

Nachdem nunmehr für die Regierung von Schwaben offenbar weitere Zuschussmittel zur Verfügung stehen, hat die Regierung angeboten, dass sich die Gemeinde nochmals mit einer der anderen Ersatzmaßnahmen bewirbt. Dabei würde es sich um eine der 4 folgenden Maßnahmen handeln (E-Mail der Regierung vom 22.03.2017):

  1. Kindergarten förderfähige Kosten 96.724,00 €, mögliche Förderung 87.000,00 €
  2. Gemeindezentrum, Außenaufzug, förderfähige Kosten 68.000,00 €, mögliche Förderung 61.200,00 €
  3. Kindergarten Außenaufzug, förderfähige Kosten 84.500,00 €, mögliche Förderung 76.000,00 €
  4. Gemeindezentrum, energetische Sanierung, förderfähige Kosten 180.000,00 €, mögliche Förderung 90.000,00 €

Weitere Information der Regierung: „Die Förderung einer Ersatzmaßnahme mit einem Fördersatz von 90 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch in der Höhe der bisher eingeplanten Kosten von 90.000,00 €, ist möglich.  Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass eine alleinige Förderung der Heizung im Rahmen der energetischen Sanierung des Gemeindezentrums (Nr. 4) ausscheiden würde, weil damit die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wären. In diesem Fall würde also bei förderfähigen Kosten von ca. 180.000,00 € der Fördersatz nur ca. 50 % der förderfähigen Kosten  betragen.“

Die Gemeinde sollte sich jetzt entscheiden, ob und wenn ja, welche Ersatzmaßnahme sie durchführen möchte. Die damaligen Bewerbungsunterlagen liegen an. Die Verwaltung möchte noch auf das Folgende hinweisen:

  1. Mit Schreiben vom 06.03.2017 hatte die Gemeinde Mittelneufnach die Umwidmung von verbleibenden Fördermitteln aus dem Zuschussprojekt „Energiekonzept“  für folgende Maßnahme beantragt: „Machbarkeitsstudie im Rahmen der Umsetzungsbegleitung durch  alternative Konzepte, Wirkungsgrade, grobe Dimensionierungen und Kostenschätzungen im Rahmen eines Energiekonzeptes für das Gemeindezentrum und gegebenenfalls den Kindergarten Mittelneunfach“. Hierzu liegt noch keine Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Krumbach vor. Ob eine Zuschusskonkurrenz mit der Maßnahme Nr. 4 besteht, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
  2. Die Haushaltplanung 2017 sieht für eine dieser o.g. Maßnahmen keine Ansätze vor. Gegebenenfalls müsste eine Ermächtigung geschaffen werden, falls nicht anderorts Einsparungen möglich sind.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Gegenfinanzierung einigt sich der Gemeinderat auf die energetische Sanierung des Kindergartens als Ausweichprojekt.
Die hier vom Ing.-Büro Steinbacher Consult angesetzten Kosten werden nochmals erläutert: Dämmung der obersten Geschoßdecke, Ausführung der Wärmedämmfassade mit Polystyrol. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde eine Dämmung mit Mineralwolle befürwortet. Hierfür sind die Mehrkosten zu ermitteln. Außerdem dürften die Anschlüsse an das bestehende Dach, an das Vordach und die Treppe zu wenig berücksichtigt gewesen sein. Da die maximale Fördersumme von 90.000,00 € nicht erreicht wird, sollten die Kosten nochmals aufgestellt werden.
Bei der Regierung von Schwaben soll ein Antrag auf Anrechnung und Bezuschussung der erhöhten Kosten gestellt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneunfach führt im Rahmen des KIP die folgende Ersatzmaßnahme für den Fall der Bezuschussung durch: Kindergarten förderfähige Kosten 96.724,00 €, mögliche Förderung 87.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2017 10:59 Uhr