Spielbereich für die 2- und 3-jährigen Kinder im Kindergarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.08.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende erläutert nachstehenden Sachverhalt:
Die Außenspielfläche des Kindergartens ist momentan für alle Kinder. Die Spielgeräte sind jedoch für die älteren Kinder ausgelegt (z. B. Rutsche, Schaukel und Kletterturm). Daher ist ein Gefährdungspotential für die 2 bis 3-jährigen Kinder gegeben. Aus diesem Grunde hat sowohl die Kindergartenleitung als auch der Sicherheitsbeauftragte eine eigene Spielfläche als Schutzbereich für die 2 bis 3-jährigen Kinder angeregt. Auch bei der Elternbefragung war dies ein Wunsch, welcher geäußert wurde. Aus diesem Grunde wurden Angebote eingeholt. Angedacht ist, der Bereich östlich und südlich des Kindergartengebäudes einzuzäunen und mit einer Doppelwippe und einer Schaukel für die Krippenkinder auszustatten. Die reinen Materialangebote ohne Aufstellung betragen für den Zaun ca. 2.000,00 € brutto und für die Nestschaukel und die Sonnenwippe zusammen ca. 2.000,00 € brutto. Die Aufstellung des Zaunes und der Spielgeräte müsste dann der Gemeindearbeiter übernehmen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die Aufteilung sowie die Einzäunung. Durch die Einzäunung entstehen zwei getrennte Bereiche, dies erschwert die Beaufsichtigung der Kinder. Auf die Aufsichtspflicht wird verwiesen. Es wird nachgefragt, ob das Betreuungspersonal ausreichend ist. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Aufteilung der Bereiche durch die Kindergartenleitung gewünscht wurde. Die Beaufsichtigung der Kinder würde gewährleistet. Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Vorsitzenden, dass der vordere nördliche Spitz nicht zum Kindergartenspielbereich hinzugenommen wird, da er die Einsehbarkeit weiter erschwert ohne großen Platzgewinn.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach beschließt die Einzäunung des Spielbereiches für die 2 bis 3- jährigen Kinder östlich und südlich des Kindergartengebäudes und die Errichtung von einer Doppelwippe und Nestschaukel für ca. 4.000,00 € brutto Materialkosten. Die Aufstellung erfolgt über die Gemeindearbeiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2017 11:01 Uhr