Vorlage der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.08.2017 ö 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 17.05.2017 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 12.07.2017 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.

Die Vorsitzende trägt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2016. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2017 11:01 Uhr