Vorlage eines Bauantrages auf Neubau einer Lager- und Produktionshalle auf Fl.-Nr. 222, 224 , 231 und 232, Gemarkung Reichertshofen im Genehmigungsfreistellungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 25.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Antrag auf Neubau einer Lager- und Produktionshalle für den bestehenden Zimmereibetrieb auf Fl.-Nrn. 222, 224, 231 und 232, Gemarkung Reichertshofen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher erfolgt die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Der Lageplan wurde im RIS bereitgestellt.
Der Bauantrag liegt vor und wird dem Gemeinderat erläutert.   

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende trägt vor, dass die Vorgaben für das Baufenster, die Firsthöhe und die Dachneigung wird vom Bauherrn eingehalten werden .  

Beschluss

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Für die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der übrigen baurechtlichen Vorschriften ist der Bauherr und sein Architekt verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2017 11:47 Uhr